Die bereits aus der antiken Form- und Ideenlehre kommenden, und im 20. Jahrhundert experimentell bestätigten „Gestaltgesetze“, gehen von dem Grundsatz aus, dass das Ganze mehr und etwas anderes ist als die Summe seiner Teile, wie z.B.: dass sich eine Figur in spezifischer Weise vom Grund abhebt, auf dem sie erscheint, dass räumliche, zeitliche Nähe oder Ähnlichkeit die Elemente zu Gestalten fügt, dass das Umschlossene und nicht das Ausgeschlossene eine Gestalt bildet; Gestaltgröße, Ordnungsgrad, Spannungsgefüge, Verhältnis von Form und Farbe, Farbwirkung und Unbewusstes u.v.a. ist ausschlaggebend, um Stimmungen zu erzeugen, mit dem Betrachter (Rezipient) kommunizieren, ihn in seinem Innersten „bewegen“ zu können. Kein Künstler gestaltet aus dem Nichts, sondern bedient sich – mehr oder weniger bewusst - internalisierter Vorbilder, die ihm zu eigenen Aussagen und Bildwirkungen verhelfen. So wusste z.B. schon Leonardo (1519), dass in den Schatten eines Körpers die Komplementärfarbe seiner Eigenfarbe auftritt, und Alberti (1472) erkannte, dass das Gesicht einer Person, die über eine beleuchtete Wiese geht, Grüntöne annimmt – Erkenntnisse, die manchem Betrachter erst die „Augen zu eröffnen vermögen“ … - Im Kurs wird viel über Form- und Farbgebung nach psychologischen Kriterien vermittelt, um erfolgreiche Bildwirkungen zu erzielen.